Mein Au-pair!

1. Persönliche Beratung

2. Professionelle Vermittlung

3. Individuelle Betreuung

    Was bedeutet Au-pair?

    „Au-pair“ bedeutet sinngemäß „auf Gegenseitigkeit“ und charakterisiert treffend das Verhältnis zwischen Gastfamilien und Au-pairs. Alle jungen Erwachsenen bis 27 Jahre, können als Au-pair nach Deutschland kommen, wobei das Alter bei der Visumbeantragung nicht das 27 Lebensjahr überschreiten darf. Die Gastfamilie nimmt das Au-pair auf Zeit in ihre Familie auf und lässt es an ihrem sozialen und kulturellen Leben teilhaben. Im Gegenzug sorgt das Au-pair für eine Arbeitsentlastung und zeitliche Flexibilität der Familie.

    Was können sie von dem Au-pair erwarten?

    Max. 30 Stunden pro Woche

    Kinderbetreuung und Mithilfe bei den alltäglichen Arbeiten im Haushalt. 2-3 Abende in der Woche Babysitting. Viele der Au-pairs haben gute Kenntnisse in naturwissenschaftlichen Fächern und können bei der Hausaufgabenbetreuung behilflich sein.

    Was bietet die Gastfamilie dem Au-pair?

    * ein eigenes Zimmer und freie Verpflegung (in manchen Fällen kann das Zimmer mit einem Kind geteilt werden)
    * monatliches Taschengeld von 280€
    * pro 6 Monate Aufenthalt 2 Wochen bezahlter Urlaub
    * das Au-pair muss 1 Tag pro Woche frei haben und einen Sonntag pro Monat, sowie vier freie Abende pro Woche
    * Freistellung für Sprachkurse, kulturelle Veranstaltungen und Religionsausübung
    * Monatskarte für öffentliche Verkehrsmittel
    * Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung (ca. 25-40€ /Monat)
    * Beteiligung am Sprachkurs oder die Sprache fördernder Veranstaltungen bzw. Aktivitäten mit monatlich 70 € (nur bei tatsächlicher Teilnahme/Durchführung).

    Was tun wir für Sie?

    Wir wählen geeignete Au-pairs für die Kinderbetreuung aus. Wir erstellen den Au-pair-Vertrag, unterstützen und beraten Sie bei der Abwicklung aller Formalitäten mit Behörden, Versicherungen etc.

    Wir begleiten Sie und Ihr Au-pair über die gesamte Aufenthaltsdauer und stehen als ständiger Ansprechpartner an Ihrer Seite.

    Darüber hinaus helfen unsere Partner dem Au-pair direkt und ohne Umwege bei allen Behördengängen, dem Visaantrag und der Organisation der Reise (evtl. Transitvisa).

    Wie hoch ist die Vermittlungsgebühr?

    Die Vermittlungsgebühr beträgt 800€ (MwSt enfällt nach §19 UStG). Bei einem Au-pair-Aufenthalt von nicht länger als 6 Monaten beträgt die Vermittlungsgebühr 390€ (MwSt enfällt nach §19 UStG).

    Wie lange müssen wir auf ein Au-pair warten?

    Bei dieser Frage gibt es zwei Möglichkeiten. Kommt das Au-pair aus der EU bzw. aus den EU-Beitrittsländern, so kann das Au-pair binnen weniger Tage einreisen.

    Bei Au-pairs aus visumpflichtigen Ländern dauert die Visumerteilung ab Antragsstellung ca. 6-8 Wochen.

    Kann das Au-pair Deutsch?

    Das Au-pair muss einfache Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen, um als Au-pair in Deutschland arbeiten zu können. Der Kenntnisstand entspricht dem Level A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.

    Au-pair und Führerschein?

    Grundsätzlich werden im Ausland ausgestellte Führerscheine in Deutschland akzeptiert. Allerdings besteht nach 6 Monaten eine Registrierungspflicht beim Straßenverkehrsamt. Die Führerscheininhaber werden je nach Alter, Fahrpraxis und Herkunftsland mit neuen Dokumenten ausgestattet.

    Steuerliche Berücksichtigung der Ausgaben für das Au-pair?

    Die Aufwendungen für das Au-pair können als Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Ausgaben für Wohnung, Kost, Waren und sonstige Sachleistung und die Vergütung des Au-pairs können berücksichtigt werden. Es können 2/3 der Kosten aber höchstens bis zu 4.000€ pro Kind jährlich abgesetzt werden. Im Folgenden haben wir zwei Links für Sie bereitgestellt. Der erste Link leitet Sie direkt zur Information des zuständigen Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend weiter und der zweite Link führt Sie zur Hotline der niedersächsischen Oberfinanzdirektion, an die Sie sich bei Fragen rund um ihre Steuer wenden können.

    * Kinderbetreuungskosten
    * Steuerhotline
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